Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
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Wichtige Hinweise:
· Ihr Antrag wird überprüft und sofern nichts gegen eine Aufnahme als Mitglied spricht werden Sie sofort als Mitglied aufgenommen.
· Aus Verwaltungsgründen schickt die IRH keine Aufnahmebestätigung.
· Bei Bedarf kann eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft ausgesgestellt werden.
· Die IRH stellt keine Mitgliedsausweise aus.

Antrag auf IRH-Mitgliedschaft für Privatpersonen (Einzelpersonen):
Antragsberechtigt sind nur volljährige Muslime, die mit erstem oder zweitem Wohnsitz in Hessen gemeldet sind.
Diesen Antrag ausdrucken, ausfüllen und der IRH per Post zuschicken oder zufaxen.

Antrag auf IRH-Mitgliedschaft für Vereine (Juristische Personen):
Antragsberechtigt sind islamische Vereine, die mit erstem und zweitem Adresse in Hessen gemeldet sind.
Diesen Antrag ausdrucken, ausfüllen und der IRH per Post zuschicken oder zufaxen.

Dienstleistungen
- Wissenschaftliche Beratung für Studien-, Diplom- und Doktorarbeit über Islam und Muslime
- Gastreferenten für Hochschulen über islamische Themen werden zur Verfügung gestellt
- Moscheebesuche für Schulen und Hochschulen werden organisiert

Für Anmeldungen und weitere Informationen: info@irh-info.de

Extras
Video Rede Ramazan Kuruyüz auf der Kundgebung für „Solidarität mit Global Sumud Flotilla und Gaza”
Klicken Sie auf das Bild.

Durchgeführte Kundgebungen


 


 

 

Technische Fragen oder Kommentare zu dieser Website an: webmaster@irh-info.de
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