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[30.05.2010]
KRM: "Gebetsverbot in der Schule schränkt Religionsfreiheit ein" "Unsere Verfassung steht für eine plurale Gesellschaftsordnung", stellte KRM-Sprecher fest. "Es ist nicht nachvollziehbar, wieso das Gericht gerade in dieser Pluralität und Toleranz ein Konfliktpotential sieht. Dabei wäre die Schule eines der Orte, in denen die Schüler einen natürlichen Umgang mit der gesellschaftlichen Pluralität einüben können. Doch diese Chance wurde von Schulleitung vertan", kritisierte Sprecher des KRM.
Die IRH unterzeichnet die Pressemitteilung des KRM. << Zurück
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