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Wetzlaer Neue Zeitung 1.6.2001
Brisantes Thema bei den "Wetzlarer
Gesprächen"
Soll islamischer Religionsunterricht an Hessen Schulen
erteilt werden?
Wetzlar/Lahn-Dill-Kreis. Vor drei Jahren hat die
Islamische
Religionsgemeinschaft in Hessen (IRH) bei der
Landesregierung einen Antrag auf Einführung eines
islamischen Religionsunterrichts als ordentliches
Lehrfach an den öffentlichen Schulen gestellt. Der
Sozialethische Ausschuss der Kirchenkreise Braunfels und
Wetzlar nahm jetzt im Rahmen seiner "Wetzlarer
Gespräche" diese Initiative zum Anlass, im
Gemeindehaus der Wetzlarer Hospitalkirche über den Stand
der Dinge zu informieren Mit Oberkirchenrat Harald
Bewersdorff (Düsseldorf) von der Evangelischen Kirche im
Rheinland (EKR) und Ramazan Kuruyüz (Gießen) von der
IRH hatte Pfarrerin Ute Kannemann (Lützellinden) als
Ausschussvorsitzende zwei kompetente Sachkenner gewonnen.
Beide Gesprächspartner bezogen sich in ihren Plädoyers
für einen islamischen Religionsunterricht auf die
Vorgaben des Grundgesetzes. Bewersdorff machte deutlich,
dass sich unsere Gesellschaft angesichts einer Million
muslimischer Schüler nicht mehr an einer
"Gastarbeiter-Pädagogik" orientieren könne.
Es müsse alles getan werden, den Islam "nicht in
die Hinterhöfe zu verdrängen". Das Grundgesetz
spreche in seinem Artikel 4 von
einer "ungestörten Religionsausübung". Darum
sei es rechtens, der inzwischen drittgrößten Konfession
in Deutschland auch Religionsunterricht an öffentlichen
Schulen zuzubilligen. Dieser müsse, forderte
Bewersdorff, ebenso wie der christliche
Religionsunterricht in deutscher Sprache, von in
Deutschland ausgebildeten Lehrern und unter staatlicher
Schulaufsicht erfolgen.
"Verständigungsbereitschaft,
Verständigungsfähigkeit und
Verständigungswürdigkeit" müsste das Bildungsziel
sein und die "Achtung vor gelebter Religion"
fördern.
Ramazan Kuruyüz wies auf interne Probleme von Muslimen
in Deutschland hin. Sie gehörten zwar derselben Religion
an, ihre unterschiedliche Herkunft aus Ländern in
Südeuropa und Nordafrika führe jedoch zu politischen
und konfessionellen Spannungen. Die Entstehung einer
muslimischen Koaliation in
Hessen, wie sie die IRH mit derzeit 11 500 Mitgliedern
darstelle,
bezeichnete ihr Vorsitzender als "einmalig in
Deutschland". Die Mehrheit seines Verbandes sei
"dialogfähig und für eine Interegration und gegen
einen islamischen Fundamentalismus". Nach seiner
Ansicht habe sein Verband im Zuge der Beantragung eines
eigenen Religionsunterrichts eine muslimische Struktur
zustande gebracht, "die allen Vorgaben des
Grundgesetzes und der hessischen Landesgesetze
entsprechen". Als im Zuhörerkreis Bedenken und
Argwohn gegen die Ausführungen von Ramazan Kuruyüz laut
wurden, reagierten beide Referenten ungemein resolut.
Oberkirchenrat Bewersdorff: "Die Evangelische Kirche
im Rheinland macht mit ihrer Forderung nach einem
islamischen
Religionsunterricht die Rechtsstaatlichkeit
geltend." Ramazan Kuruyüz, der in Niedergirmes an
der August-Bebel-Schule als Lehrer tätig ist: "Wir
leben in einem Rechtsstaat. Auch Politiker sollen nach
dem Grundgesetz handeln."
Von Karl Oskar Henning, tel: 06441/959697, E.mail: lokalredaktion.wnz@mail.mittelhessen.de
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Wetzlaer Neue Zeitung 1.6.2001
Brisantes Thema bei den "Wetzlarer
Gesprächen"
Soll islamischer Religionsunterricht an Hessen Schulen
erteilt werden?
Wetzlar/Lahn-Dill-Kreis. Vor drei Jahren hat die
Islamische
Religionsgemeinschaft in Hessen (IRH) bei der
Landesregierung einen Antrag auf Einführung eines
islamischen Religionsunterrichts als ordentliches
Lehrfach an den öffentlichen Schulen gestellt. Der
Sozialethische Ausschuss der Kirchenkreise Braunfels und
Wetzlar nahm jetzt im Rahmen seiner "Wetzlarer
Gespräche" diese Initiative zum Anlass, im
Gemeindehaus der Wetzlarer Hospitalkirche über den Stand
der Dinge zu informieren Mit Oberkirchenrat Harald
Bewersdorff (Düsseldorf) von der Evangelischen Kirche im
Rheinland (EKR) und Ramazan Kuruyüz (Gießen) von der
IRH hatte Pfarrerin Ute Kannemann (Lützellinden) als
Ausschussvorsitzende zwei kompetente Sachkenner gewonnen.
Beide Gesprächspartner bezogen sich in ihren Plädoyers
für einen islamischen Religionsunterricht auf die
Vorgaben des Grundgesetzes. Bewersdorff machte deutlich,
dass sich unsere Gesellschaft angesichts einer Million
muslimischer Schüler nicht mehr an einer
"Gastarbeiter-Pädagogik" orientieren könne.
Es müsse alles getan werden, den Islam "nicht in
die Hinterhöfe zu verdrängen". Das Grundgesetz
spreche in seinem Artikel 4 von
einer "ungestörten Religionsausübung". Darum
sei es rechtens, der inzwischen drittgrößten Konfession
in Deutschland auch Religionsunterricht an öffentlichen
Schulen zuzubilligen. Dieser müsse, forderte
Bewersdorff, ebenso wie der christliche
Religionsunterricht in deutscher Sprache, von in
Deutschland ausgebildeten Lehrern und unter staatlicher
Schulaufsicht erfolgen.
"Verständigungsbereitschaft,
Verständigungsfähigkeit und
Verständigungswürdigkeit" müsste das Bildungsziel
sein und die "Achtung vor gelebter Religion"
fördern.
Ramazan Kuruyüz wies auf interne Probleme von Muslimen
in Deutschland hin. Sie gehörten zwar derselben Religion
an, ihre unterschiedliche Herkunft aus Ländern in
Südeuropa und Nordafrika führe jedoch zu politischen
und konfessionellen Spannungen. Die Entstehung einer
muslimischen Koaliation in
Hessen, wie sie die IRH mit derzeit 11 500 Mitgliedern
darstelle,
bezeichnete ihr Vorsitzender als "einmalig in
Deutschland". Die Mehrheit seines Verbandes sei
"dialogfähig und für eine Interegration und gegen
einen islamischen Fundamentalismus". Nach seiner
Ansicht habe sein Verband im Zuge der Beantragung eines
eigenen Religionsunterrichts eine muslimische Struktur
zustande gebracht, "die allen Vorgaben des
Grundgesetzes und der hessischen Landesgesetze
entsprechen". Als im Zuhörerkreis Bedenken und
Argwohn gegen die Ausführungen von Ramazan Kuruyüz laut
wurden, reagierten beide Referenten ungemein resolut.
Oberkirchenrat Bewersdorff: "Die Evangelische Kirche
im Rheinland macht mit ihrer Forderung nach einem
islamischen
Religionsunterricht die Rechtsstaatlichkeit
geltend." Ramazan Kuruyüz, der in Niedergirmes an
der August-Bebel-Schule als Lehrer tätig ist: "Wir
leben in einem Rechtsstaat. Auch Politiker sollen nach
dem Grundgesetz handeln."
Von Karl Oskar Henning, tel: 06441/959697, E.mail: lokalredaktion.wnz@mail.mittelhessen.de
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Weitere Informationen
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Für Anmeldungen und weitere Informationen: info@irh-info.de
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