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Projekte > Islamische Bestattung - Friedhöfe und Grabfelder
Die Bestattung
verstorbener Muslime gemäß den rituellen Vorschriften
des Islam gehört zu den Selbstverständlichkeiten der
durch das Grundgesetz geschützten freien
Religionsausübung. Zur Unterstützung der notwendigen
Trauerarbeit der hier lebenden und integrierten Muslime
gehört auch die Einrichtung separater Gräberfelder für
Muslime auf kommunalen Friedhöfen.
Entwicklung:
FB 7/1
September 1999 Bestattungen
Grabfeld für Muslime in Hanau Auf Intiative der IRH und mit tatkräftiger Unterstützung des Ausländerbeirates Hanau sowie mit Hilfe der neugegründeten Interessenvertretung der Hanauer Muslime MAH unter dem Vorsitz von Behlül Yilmaz wurde nach jahrelanger Vorarbeit nun ein für alle zufriedenstellendes Ergebnis erzielt. Im September wurde zusammen mit Vertretern der Stadt Hanau das neue Gräberfeld für Muslime in Hanau besichtigt. Die Benutzung der vorhandenen Örtlichkeiten für die rituelle Waschung (Ghusl) und das rituelle Totengebet (Salatul-dschanaza) wurde zugesagt.
FB 3/1
Februar/März 1999 Bestattungen
Keine ewige Ruhefrist! Islamische Bestattungsvorschriften entsprechen weitgehend den Bestimmungen der Hessischen Friedhofsordnung. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage bei einer Vielzahl islamischen Gelehrten bzw. Institutionen im In- und Ausland zum Thema rituelle Vorschriften bei islamischen Bestattungen. Zur Vorbereitung des Antrages für Islamische Friedhöfe wurden islamischen Institutionen Fragen zum Thema Bestattung vorgelegt und um Antwort gebeten. Die Auswertung dieser Umfrageaktion ergab dann, daß die weitverbreitete Aussage über die sogenannte ewige Ruhefrist nicht zutrifft. Diese Unkenntnis über die islamischen Vorschriften selbst bei manchen Muslimen war vor allem in der Vergangenheit ein Grund, weshalb hessische Kommunen sich scheuten, Gräberfelder für Muslime einzurichten. Schließlich kann es sich keine Kommune leisten, Grundstücke auf ewig zu vergeben. Da dieses Hindernis eigentlich keines ist, besteht die begründete Hoffnung, daß nun mehr Kommunen der Empfehlung des Hessischen Städtetages nachkommen und bei Bedarf Gräberfelder für ihre muslimischen Bürger einrichten. Zu beachten ist also "nur" noch die Ausrichtung der Gräber, was bisher nie ein Problem darstellte. Ein weiteres Ergebnis bei der Auswertung der Antworten der Islamischen Gelehrten war die eindeutige Aussage, daß Muslime ohne Zeitverzögerung an dem Ort bestattet werden sollen, an dem sie verstorben sind. Daraus folgt, daß die heute noch übliche Praxis der Überführung von Verstorbenen in die Herkunftsländer gegen islamische Regeln verstößt. Die IRH hofft, daß mit der Errichtung eigener Friedhöfe sowie eigener Gräberfelder in den Kommunen und mit Hilfe von Aufklärungskampagnen über islamische Bestattungsvorschriften den hessischen Muslimen die Rückkehr zur islamisch üblichen Bestattungskultur erleichtert wird. Interessierte Muslime können Anträge zur Einrichtung von Gräberfeldern mit einer Zusammenfassung der diesbezüglichen Fatwas bei der IRH-Geschäftsstelle anfordern. |
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