Die IRH ist das Indiz für die vollzogene Verwurzelung der Muslime in Hessen. Als rein deutschsprachige muslimische Institution repräsentiert die IRH die muslimische Einheit in ihrer Vielfalt und trägt damit zur kulturellen Bereicherung in Hessen bei. Die IRH ist sowohl in Ihrer Mitgliederstruktur, als auch in Ihrer gesamten Organisationsstruktur ein Novum in der gesellschaftspolitischen Zusammenarbeit der Muslime, nicht nur im gesamten Bundesgebiet, sondern in ganz Europa.
Die IRH ist eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Gesetzgebers.
So führt das
Verwaltungsgericht Darmstadt zum Status der IRH als
Religionsgemeinschaft im September 1999 aus:
"Bei
der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH)
handelt es sich um eine eigenständige
Religionsgemeinschaft"
"Die IRH
ist als eingetragener Verein organisiert und damit nach
den Vorschriften des BGB eine rechtsfähige Körperschaft
des Privatrechts (vergl. Art. 140 GG, Art. 137 Abs.4
WRV). Sie hat sich mit der Satzung vom 26.04.1998 eine
Verfassung gegeben und ist ausweislich dieser Satzung,
insbesondere ihrer allgemeinen Zielsetzung (§3 der
Satzung), auf Dauer angelegt (vgl. Art. 137 Abs. 5 Satz 2
WRV). Auch wenn sie bisher (...) noch nicht als solche
(Körperschaft des öffentlichen Rechts) anerkannt ist,
bedeutet dies nur, daß sie noch keine Steuern erheben
kann (vgl. Art. 137 Abs.6 WRV), nicht aber, daß sie noch
keine Religionsgemeinschaft darstellt."
In gleicher
Weise argumentiert das VerwG Darmstadt zum Status der IRH
im März 2000 und der Verwaltungsgerichtshof Kassel
ebenfalls im März 2000.
In ihrer
Organisationsstruktur weist die IRH als Religionsgemeinschaft
folgende Besonderheiten auf, die sie von anderen
islamischen Organisationen unterscheiden.
- Die IRH hat
erstmals in der BRD ihre religiösen Grundlagen
so definiert und dargelegt, daß sie vom
weltanschaulich neutralen Staat verstanden und
nachvollzogen werden kann. Eine "Darstellung
der Grundlagen des Islam" wurde, als ein
Konsenspapier mit Stempel und Unterschrift
ausgearbeitet und auch mit Stempel und
Unterschrift der Vertreter aller Islamischen
Organisationen in Hessen im April 1997
bestätigt.
- Die IRH hat
neben anderen Gremien einen Fiqh-Rat berufen, der
als oberste religiöse Autorität ihrer
Mitglieder in Hessen fungiert. Mit dem Fiqh-Rat
ist ein kompetenter Ansprechpartner für die
religiösen Belange und islamologischen
Fragestellungen geschaffen.
Die Muslime in
Hessen leisten mit der neuen Körperschaft IRH in
vertrauensvoller Zusammenarbeit vor allem mit den
Christlichen Kirchen, den Hessischen Behörden und den
Hessischen Ministerien, mit nicht-staatlichen
Institutionen und mit allen Islamischen Organisationen
auf Landes- und Bundesebene eine wichtige Pionierarbeit
für die Integration der Muslime, für die Wahrung des
inneren Friedens und für ein präventives
Konfliktmanagement.
Status und
Struktur der IRH
- Die IRH ist
ein verbindlicher Zusammenschluß natürlicher
Personen, die dem Islam angehören.
- Mitglieder
der IRH sind volljährige Muslime der
verschiedenen sunnitischen und schiitischen
Fiqh-Schulen aus fast allen Teilen der Welt. Sie
sind z.Zt. in 122 lokalen IRH-Ortsgruppen
organisiert. Ein Teil von ihnen ist gleichzeitig
Mitglied in einer der Islamischen Organisationen
und Interessenverbände und zunehmend auch in den
etablierten politischen Parteien.
- Die
Mitgliederzahl der IRH beträgt zur Zeit ca.
11.000 Muslime, mit Wohnsitz in mehr als 100
Städten und Gemeinden in Hessen.
- Die IRH ist
eine auf Kontinuität angelegte
Religionsgemeinschaft, da der überwiegende Teil
ihrer Mitglieder dauerhaft in Hessen ansässig
ist und arbeitet. Viele der IRH-Mitglieder sind
in Hessen geboren und aufgewachsen, sie besitzen
teilweise bereits die deutsche
Staatsangehörigkeit oder haben die Einbürgerung
beantragt.
- Die IRH
verfolgt einen konsequenten Integrationskurs, der
sich in der überwiegend deutschsprachigen Arbeit
widerspiegelt und der zudem durch den Vorstand
repräsentiert wird: 70% der Vorstandsmitglieder
sind deutsche Staatsbürger und 20% haben die
Einbürgerung beantragt.
- Die IRH ist
eine verfaßte Religionsgemeinschaft, d. h. die
IRH hat nach den Regeln des Hessischen
Vereinsrechts eine Satzung erstellt, die
ordnungsgemäß von der Mitgliederversammlung
verabschiedet wurde. Die Eintragung erfolgte beim
Vereinsregister Frankfurt.
- Die IRH ist
eine rechtsfähige Körperschaft des Privatrechts
und ist als gemeinnützig anerkannt. Die IRH ist
politisch und finanziell unabhängig, sie erhält
keinerlei Zuwendungen weder von deutschen noch
von ausländischen Institutionen oder
Interessenverbänden.
Die IRH ist in
ihrer Struktur als Religionsgemeinschaft ein alternatives
Forum einer neuen Generation von Muslimen, die sich als
Teil der deutschen Gesellschaft versteht und ihre
Verantwortung darin sieht, sich in die gesellschaftliche
Debatte einzuschalten und durch eine authentische
islamische Position zu bereichern.
Die IRH reflektiert die Einheit der sunnitischen und
schiitischen Muslime in Hessen unter Wahrung und
Respektierung ihrer kulturellen Vielfalt. Sie setzt bei
ihrer Arbeit vor allem auf Transparenz und
Offenheit.
Die IRH sucht den kritischen öffentlichen Diskurs und
möchte verstärkt positive Impulse im interkulturellen
und interreligiösen Dialog setzen. Sie versteht sich
auch als Plattform der Öffnung, die den notwendigen
Integrationsprozeß von muslimischer Seite mit
angemessener Berücksichtigung der islamischen Position
unterstützt.
Stand 1999
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