Islamische Religionsgemeinschaft Hessen Mit dem Namen ALLAHs, Des Allgnade Erweisenden, Des Allgnädigen Bismillahir-Rahmanir-Rahim
Die IRH informiert
Aktuell / Kurz Notiert

Stellungnahme

Islamischer Religionsunterricht an hessischen Schulen

Warum islamischer Religionsunterricht?

Nach nunmehr über 40 Jahren friedlicher und gewinnbringender Präsenz sind die Muslime ein Teil dieser Gesellschaft geworden. Alle Anzeichen belegen die Tatsache, daß diese religiöse Minderheit auf Dauer in Deutschland bleiben wird. Angesichts dessen plädiert die Mehrheit der Muslime dafür, diese historische Herausforderung anzunehmen und gezielt ein fruchtbares und friedliches Miteinander aller Kulturen und Religionen zu fördern.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist für die Muslime in Hessen die Gleichstellung der muslimischen Kinder und Jugendlichen in den hessischen Bildungseinrichtungen durch die Einführung des Islamischen Religionsunterrichts, der den Muslimen, so wie allen anderen Religionsgemeinschaften, in der Verfassung garantiert ist.

Neben der Umsetzung des in der Verfassung verankerten schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags und der Erfüllung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte:

Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz
Artikel 7 Absatz 2 Grundgesetz Recht der Erziehungsberechtigten über Teilnahme des Kindes am RU zu bestimmen.
Art.7 Abs. 3 Grundgesetz,
Art. 57 Hessische Verfassung und 2.Teil § 8 Hessisches Schulgesetz
Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach

ergeben sich für die Mehrheitsgesellschaft erhebliche Vorteile.
 

Welche Vorteile bieten sich?

Umsetzung des in der Verfassung verankerten schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags und die Erfüllung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte:

Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz
Artikel 7 Absatz 2 Grundgesetz Recht der Erziehungsberechtigten über Teilnahme des Kindes am RU zu bestimmen
Ar.7 Abs. 3 Grundgesetz, Art. 57 Hessische Verfassung und 2. Teil § 8 Hessisches Schulgesetz Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach

Schaffung von Transparenz, Förderung der Integration, dialogischer und kultureller Kompetenz

Die Durchführung des Unterrichts in deutscher Sprache hat zum Vorteil, daß

  • die Iman- und Lehrinhalte des Islam und
  • die Unterrichtsziele und Lehrinhalte des IRU in deutsch ausgearbeitet und vorgelegt werden.

Damit werden den politisch Verantwortlichen, der Administration und einer breiten Öffentlichkeit die notwendige Transparenz und in Bezug auf das Genehmigungsverfahren auch die demokratisch notwendige Einflußmöglichkeit verschafft.

Die Einführung des IRU auf Deutsch wird neben der staatlichen Einsichtsmöglichkeit in die Ziele und Inhalte zusätzlich folgendes leisten:

  • Vorbeugung einer Selbstethnisierung durch sprachliche/ethnische Ghettoisierung
  • Vorbeugung einer Einflußnahme extremistischer Meinungen im Bildungsbereich
  • Entwicklung einer positiv besetzten religiösen Identität
  • Abbau von Integrationshindernissen durch realitätsbezogenen Unterricht
  • Förderung der kulturellen Kompetenz
  • Erziehung zur Dialogfähigkeit

Warum IslamologInnen deutscher Prägung?

Die Notwendigkeit der Ausbildung von Islamischen ReligionslehrerInnen und IslamologInnen an deutschen Universitäten hat zum Vorteil, daß durch die qualifizierte Auseinandersetzung mit dem Islam auf akademischer Ebene folgendes eingeleitet wird:

  • Entwicklung einer deutschen Ausprägung des Islam und der islamischen Religionsgemeinschaft

  • Schaffung der Möglichkeit, aktuelle islamologische Fragen und Probleme der Muslime in der hiesigen Gesellschaft unter Berücksichtigung der veränderten Bedürfnisse der hier lebenden Muslime, auf akademischem Niveau adäquat zu behandeln.

Dienstleistungen
- Wissenschaftliche Beratung für Studien-, Diplom- und Doktorarbeit über Islam und Muslime
- Gastreferenten für Hochschulen über islamische Themen werden zur Verfügung gestellt
- Moscheebesuche für Schulen und Hochschulen werden organisiert

Für Anmeldungen und weitere Informationen: info@irh-info.de

Extras

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Technische Fragen oder Kommentare zu dieser Website an: webmaster@irh-info.de
Copyright © seit 1999 IRH, Stand: 24.01.2005