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[24.04.2015]
"GEGEN DIE DOPPELMORAL, FÜR MEHR GERADLINIGKEIT!" WIR VERURTEILEN JEDEN TATSÄCHLICHEN VÖLKERMORD,
VOM WEM ER AUCH AUSGEHE UND GEGEN WEN ER SICH AUCH RICHTE!Die IRH verurteilt ohne Wenn und Aber jeden tatsächlichen Völkermord, gleichgültig von wem er ausgeübt wird oder wurde und gleichgültig gegen wen er gerichtet ist oder war. Jeder Mord und jedes Verbrechen, sei es begangen von bzw. gegen Juden, Christen, Muslime, Andersgläubige oder jedwede ethnische Gruppe ist entschieden auch als solcher zu bezeichnen und von den entsprechenden Tätern bzw. ihren Rechtsnachfolgern anzuerkennen. Es ist in der öffentlichen Debatte in Deutschland und Europa jedoch leider zu beobachten, dass verschiedene Maßstäbe an verschiedene Menschheitsverbrechen angesetzt werden, je nach dem von wem die Verbrechen ausgehen und wer die zu beklagenden Opfer sind. Gemäß den objektiven juristischen Kriterien des internationalen Völkerrechts und des deutschen Völkerstrafgesetzbuches sind zum Beispiel die seit Jahrzehnten andauernden Verbrechen des Staates Israel und seiner Armee gegenüber dem palästinensischen Volk als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen zu subsumieren. Die millionenfache Vertreibung von Palästinenser aus ihrer Heimat, verübte Massaker, tausendfache Ermordung, Landnahme, Besetzung, Annektierung von Städten wie Ostjerusalem, Mauerbau auf fremden Land, völkerrechtswidrige Kriege erfüllen diese völkerrechtlichen Straftatbestände. Kein Land der Welt verstößt gegen UN-Resolutionen so oft und regelmäßig wie der Staat Israel. << Zurück
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